centraltec GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Spector Monitoring ist eine Online-Plattform der centraltec GmbH zur Überwachung von IT-Infrastruktur insbesondere von Webseiten, sowie zur Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen. Für Verträge zwischen der centraltec GmbH (nachfolgend wir, uns oder centraltec) und unseren Kunden über die Erbringung oder Vermittlung von Dienstleistungen, sowie Erstellung und Überlassung von Unterlagen (nachfolgend: Leistungen) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit unseren Kunden, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
2. Registrierung, Vertragsschluss, allg. Leistungserbringung, Rücktrittsrecht
2.1. Die Nutzung unserer Online-Dienste setzt die Registrierung innerhalb des von centraltec betriebenen Online-Portals voraus. Die Registrierung und die Anlage des Nutzerprofils wird durch den Kunden vorgenommen.
2.2. Unsere Angebote an den Kunden sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben, indem er uns gegenüber eine Bestellung aufgibt.
2.3. Durch die Beauftragung gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang annehmen können. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder des unterschriebenen Vertrages an den Kunden oder durch Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden.
2.4. Wir sind berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
2.5. (Liefer-)Termine sind unverbindlich, wenn nicht etwas Abweichendes in Schriftform vereinbart ist.
2.6. Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer oder durch dauerhafte technische Störungen eines Unterauftragnehmers gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Ausfall von Personal ohne Verschulden, behördlichem Eingreifen oder ähnlichen Ereignissen. Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses wird der Kunde unverzüglich von uns informiert. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
2.7. Soweit wir uns in Verzug befinden, kann der Kunde nach einer erfolglos verstrichenen, in Schriftform gesetzten Nachfrist von mindestens fünfzehn (15) Werktagen den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden jedoch gemäß diesen AGB (ggfs. in Verbindung mit einer bereits geschlossenen einzelvertraglichen Vereinbarung) abgerechnet.
3. Kostenlose Dienste
3.1. Die Registrierung auf der Spector Monitoring ist kostenlos und Voraussetzung für die Nutzung aller Leistungen von Spector Monitoring. Die auf der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind je nach Nutzereinstellungen öffentlich oder teilöffentlich oder nicht einsehbar. Die Angaben sowie die Privatsphäre-Einstellungen können vom Kunden jederzeit verändert werden. Der Account dient auch als Kontaktschnittstelle zu Spector Monitoring. Über den Account können die Kunden auch direkte Lösungsanfragen an die centraltec GmbH stellen.
3.2. Der Kunde kann angeben, über bestimmte Themenbereiche informiert zu werden. Diese Information erfolgt automatisch über Spector Monitoring und/oder über die angegebene E-Mail-Adresse.
4. Kostenpflichtige Dienste, Vertragsdauer, automatische Vertragsverlängerung
4.1. Die centraltec GmbH bietet seinen Kunden neben den unter Ziffer 3 beschriebenen Leistungen weitere, kostenpflichtige Zusatzprodukte an. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden die kostenpflichtigen Module für einen Zeitraum von 1 Monat (nachfolgend Monatsabonnement) oder 12 Monaten (nachfolgend Jahresabonnement), ab Zahlungseingang freigeschaltet. Der Abrechnungszeitraum endet bei einem Monatsabonnement am jeweiligen Monatsende bzw. im Falle eines Jahresabonnements mit Ablauf des 12. Monats nach der Freischaltung. Sobald der letzte Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums erreicht ist, wird das Abonnement automatisch um die gleiche Anzahl des zuvor gebuchten Abrechnungszeitraums verlängert und die anfallenden Gebühren fällig gestellt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4.2. Sobald der letzte Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums erreicht ist, wird das Abonnement automatisch um die gleiche Anzahl des zuvor gebuchten Abrechnungszeitraums verlängert und die anfallenden Gebühren fällig gestellt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4.3. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mind. der Textform (bspw. E-Mail an info@spector-monitoring.de). Kündigungen werden vom Kunden über die Spector Monitoring Plattform vorgenommen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Leistung zurückzuhalten oder den Benutzeraccount inaktiv zu schalten und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. Durch die Anpassungen, Änderungen oder Erweiterungen unserer Online-Dienste können vorübergehende Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit auftreten. Sofern möglich wird die centraltec GmbH die technisch notwendigen Ausfallzeiten auf einen Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr begrenzen. Die centraltec GmbH wird dem Kunden etwaige Funktionsstörungen mitteilen, soweit wir davon Kenntnis erlangen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
5.1. Es gelten die auf unserer Website angegebenen Preise. Die Kosten entstehen und sind grds. fällig mit Angebotsannahme, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Eine abweichende Vereinbarung bedarf mind. der Textform.
5.2. Skonto wird nicht gewährt. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
5.3. Bei gewährtem Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist der Betrag zu dem von uns mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z. B. als Teil der Rechnung oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei uns sicherzustellen.
5.4. Für nicht fristgerecht bei uns eingegangene Zahlungen fällt pro angefangene Woche ein pauschalisierter Schadensersatz von null Komma fünf (0,5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages an, maximal jedoch fünf (5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages. Macht die centraltec GmbH darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche geltend, wird der pauschalierte Schadensersatz hierauf angerechnet. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5.6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Änderungen der Leistungen
6.1. Die centraltec GmbH behält sich das Recht vor, insb. den Leistungsumfang der nicht kostenpflichtigen Elemente technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und Dienste ggfs. um zusätzliche Funktionen zu erweitern. Insb. ist die centraltec GmbH berechtigt, kostenlose Funktionen ganz oder teilweise auf ein kostenpflichtiges Model umzustellen. Die centraltec GmbH wird alle Kunden von Spector Monitoring in diesem Fall rechtzeitig informieren. Eine Berechnung von bereits im Rahmen der kostenlosen Nutzung erbrachten Leistungen ebenso wie ein automatischer Wechsel in kostenpflichtige Module findet nicht statt. Accounts, welche ausschließlich kostenlose Angebote nutzen, können gelöscht werden. Die centraltec GmbH ist nicht verpflichtet mit kostenfreien Profilen verbundene Daten dauerhaft vorzuhalten. Die centraltec GmbH behält sich das Recht vor, kostenlose Leistungen ohne Angabe von Gründen oder Terminen einzustellen. Die centraltec GmbH ist nicht verpflichtet mit kostenfreien Profilen verbundene Daten dauerhaft vorzuhalten.
6.2. Die centraltec GmbH wird vor Zustimmung zu individuellen Leistungen einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Sofern von uns abgegebene Aufwandsentschädigungen für einen solchen Nachtrag nicht in Schriftform als verbindliche Vertragsgrundlage vereinbart sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge.
8. Gewährleistungsansprüche
8.1. Ist der Kunde kein Verbraucher, können Gewährleistungsansprüche nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass der Kunde uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei der Lieferung und zur Verfügungstellung von Software ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit untersuchen zu lassen und erkannte Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar.
8.2. Soweit wir gegenüber dem Kunden zur Nacherfüllung oder Nachbesserung verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
8.3. Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung oder Nachbesserung gegenüber dem Kunden fehl, so ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch vor.
8.4. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
8.5. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist die centraltec GmbH im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen (Neuherstellung des Werkes) verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Uns ist für die Nacherfüllung und Nachbesserung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl bzw. gelingt die Nachbesserung nicht, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden Schadensersatz zu verlangen.
8.6. Bei der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit von Software, sowie der eingebrachten Daten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536a Abs. 1 Als. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
9. Richtigkeit der Angaben / Haftungsbegrenzung
9.1. Der Kunde benutzt seinen Account bei Spector Monitoring, um ausschließlich von ihm gehostete oder in seinem Auftrag verwaltete Infrastrukturen zu überwachen. Eine Überwachung von anderweitiger Infrastruktur ist nicht zulässig. Sollten durch Zuwiderhandlungen Schadensersatzforderungen gegenüber der centraltec GmbH geltend gemacht werden, behält die centraltec GmbH sich das Recht vor, den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der Kunde entscheidet selbst, wie lange und in welcher Intensität die Überwachung der zu überwachenden Infrastruktur durchgeführt wird. Spector Monitoring stellt dazu entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten zur Verfügung. Für durch die Überwachungen verursachte Kosten auf Seiten der zu überwachenden Infrastruktur kommt die centraltec GmbH nicht auf. Dies gilt insbesondere für den auf der zu überwachenden Infrastruktur erzeugten Traffic. Spector Monitoring greift bei seinen Überwachungen lediglich auf öffentlich erreichbare Ressourcen der zu überwachenden Infrastruktur zu. Daher kommt die centraltec GmbH nicht für durch diese Zugriffe entstandenen Schäden auf.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die centraltec GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Gegenüber Unternehmern und sonstigen juristischen Personen ist unsere Haftung zudem beschränkt auf die maximal unter der jeweiligen Auftragsbestätigung pro Kalenderjahr zu bezahlender Vergütung.
9.4. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, der bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
9.5. Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind gegenüber Nicht-Verbrauchern ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung ohne Verschulden.
9.6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Pflichtverletzungen von der centraltec GmbH beträgt zwölf (12) Monate. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Fristen.
9.7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen (insb. Rechenzentren und Telekommunikationsdienstleister).
9.8. Die Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.9. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von der centraltec GmbH abgegebenen Garantie sowie in anderen Fällen, in denen das anwendbare Recht eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt (z.B. Produkthaftungsgesetz).
9.10. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Ausschluss zu überwachender Inhalten
10.1 Als zu überwachende Inhalte werden die Inhalte der gesamten Domain verstanden, welche gem. der jeweiligen Überwachungskonfiguration zu überwachen ist.
10.2 Folgende Inhalte, und somit auch nicht die Domains auf denen sich diese Inhalte befinden, dürfen mit Spector Monitoring nicht überwacht werden:
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
11.1. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erstellten, dem Kunden übergebenen Abbildungen, Auswertungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumenten, Quellcodes und sonstigen Unterlagen vor. Deren Weitergabe durch den Kunden an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, es sei denn die Unterlagen können aus der Spector Monitoring Plattform über eine „Teilen“-Funktion an Dritte übermittelt werden.
11.2. Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.3. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger bindend. Keine Partei darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
11.4. Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der centraltec GmbH in München.
Wir sind ein Team von erfahrenen Software-Entwicklern, Designern und Entrepreneuren. Seit über 10 Jahren entwickeln wir Spezial-Software für die Banking Branche und Cloud Applikationen für die Innovations-plattform der centraltec GmbH.
Spector Monitoring ist ein Produkt der centraltec GmbH.
centraltec GmbH
Blütenstraße 15
80799 München
Tel: +49 89 588 089 40
info@spector-monitoring.com
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